Er strebt vor allem an:
A. Heimatpflege:
1. Förderung, Pflege und Errichtung von
öffentlichen Grünanlagen und Blumenschmuck in Zusammenarbeit
mit allen Sttellen, die für die gleichen Ziele eintreten.
2. Pflege und Erhaltung des Brauchtums |
Eintragung
Gemeinnützigkeit
(1) Der Heimatverein1953 Abenheim wird in das
Vereinregister eingettragen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht
in erster Linie eingenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.
(4) Die Förderung Dritter ist zulässig, sofern der
Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden. |