www.heimatverein-abenheim.de
 
Satzung
Name, Sitz, Aufgaben

Der Verein führt den Namen Heimatverein 1953 Abenheim. Er hat seinen Sitz in 67550 Worms-Abenheim.

Der Heimatverein 1953 Abenheim (HVA) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuergünstige Zwecke" der Abgabenordnung.

Er strebt vor allem an:

A. Heimatpflege:

1. Förderung, Pflege und Errichtung von öffentlichen Grünanlagen und Blumenschmuck in Zusammenarbeit mit allen Sttellen, die für die gleichen Ziele eintreten.

2. Pflege und Erhaltung des Brauchtums

B. Heimatforschung:

1. Sicherung, Bergung und Pflege von kulturhistorischen Funden und Denkmälern im Einvernehmen mit dem Museum der Stadt Worms und des Mittelrheinischen Landesmuseums in Mainz.

2. Sinngemäße Aufsstellung aller kulturhistorischer Güter im Heimatmuseum

 

Eintragung Gemeinnützigkeit

(1) Der Heimatverein1953 Abenheim wird in das Vereinregister eingettragen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eingenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Die Förderung Dritter ist zulässig, sofern der Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 
[1] [2] [3]
Heimatverein 1953 Abenheim e.V.
~ www.heimatverein-abenheim.de ~